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   LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2005 - L 5 KR 86/04   

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https://dejure.org/2005,21496
LSG Schleswig-Holstein, 26.10.2005 - L 5 KR 86/04 (https://dejure.org/2005,21496)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.10.2005 - L 5 KR 86/04 (https://dejure.org/2005,21496)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - L 5 KR 86/04 (https://dejure.org/2005,21496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung bei Vorliegen von sowohl für Selbständigkeit als auch für abhängige Beschäftigung sprechenden Merkmalen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • SG Darmstadt, 15.02.2021 - S 13 R 645/16
    Dabei kommt es für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig, wenn auch Ausgangspunkt der Beurteilung und unter dem Aspekt der Privatautonomie zu berücksichtigen ( BSG , Urteil vom 28. November 1990 - 5 RJ 87/89; Urteil vom 8. August 1990 - 11 Rar 77/89 und Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 Rar 47/88; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Oktober 2005 - L 5 KR 86/04; SG Speyer, Urteil vom 13. Dezember 2006 - S 7 RI 462/06, vgl. Kasseler Kommentar/ Seewald , § 7 SGB IV Rn. 9 und Rn. 126 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 73/04

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung abhängige Beschäftigung oder

    Sie kann deshalb auch nach ihrem Außerkrafttreten sinngemäß nach wie vor angewendet werden, wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat (z. B. Urteil vom 26. Oktober 2005, Az: L 5 KR 86/04; siehe auch Urteile des 1. Senats vom 20.12.1995, Az.: L 1 Kr 119/94 und vom 19. Mai 1992 Az.: L 1 Kr 34/91).
  • SG Darmstadt, 13.09.2021 - S 13 BA 12/18

    KR

    Dabei kommt es für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig, wenn auch Ausgangspunkt der Beurteilung und unter dem Aspekt der Privatautonomie zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 28.11.1990, Az.: 5 RJ 87/89; Urteil vom 8.8.1990, Az.: 11 Rar 77/89 und Urteil vom 30.1.1990, Az.: 11 Rar 47/88; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2005, Az.: L 5 KR 86/04; SG Speyer, Urteil vom 13.12.2006, Az: S 7 RI 462/06; die Definition stimmt - zumindest in Grenzbereichen - nicht völlig überein mit dem Arbeitnehmerbegriff des BAG, vgl. Kasseler Kommentar/ Seewald , 43. EL., § 7 SGB IV Rn. 9 und Rn. 126 ff. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Speyer, 14.02.2007 - S 7 KR 401/05

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer -

    Dabei kommt es für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig, wenn auch Ausgangspunkt der Beurteilung und unter dem Aspekt der Privatautonomie zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 28.11.1990, Az.: 5 RJ 87/89; Urteil vom 8.8.1990, Az.: 11 Rar 77/89 und Urteil vom 30.1.1990, Az.: 11 Rar 47/88; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2005, Az.: L 5 KR 86/04; SG Speyer, Urteil vom 13.12.2006, Az: S 7 RI 462/06; die Definition stimmt - zumindest in Grenzbereichen - nicht völlig überein mit dem Arbeitnehmerbegriff des BAG, vgl. Kasseler Kommentar/ Seewald , 43. EL., § 7 SGB IV Rn. 9 und Rn. 126 ff. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Darmstadt, 10.07.2023 - S 13 BA 23/21

    BA

    Dabei kommt es für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig, wenn auch Ausgangspunkt der Beurteilung und unter dem Aspekt der Privatautonomie zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 28.11.1990 - 5 RJ 87/89; Urteil vom 8.8.1990, Az.: 11 Rar 77/89 und Urteil vom 30.1.1990 - 11 Rar 47/88; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2005 - L 5 KR 86/04; SG Speyer, Urteil vom 13.12.2006 - S 7 RI 462/06; die Definition stimmt - zumindest in Grenzbereichen - nicht völlig überein mit dem Arbeitnehmerbegriff des BAG, vgl. Kasseler Kommentar/Seewald, § 7 SGB IV Rn. 9 und Rn. 126 ff. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
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